Das Vergaberecht umfasst die Vorgaben und Regelungen, die die Vergabe öffentlicher Aufgaben im öffentlichen Dienst betreffen. Des Weiteren beinhaltet das Vergaberecht solche Vorgaben, die eine Instanz der öffentlichen Gewalt bei der Beschaffung von Mitteln und Leistungen im Rahmen ihrer Aufgabe einzuhalten hat. Grundlage stellt mithin die Vergabeverordnung dar.
Durch die Vergabeordnung soll unteranderem eine gerechte und nachhaltige Vergabe der Aufgaben garantiert werden. Daneben soll vor allem ein möglichst wirtschaftlicher Umgang mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen, gewährleistet und Wettbewerbsverletzungen verhindert werden. Das Vergaberecht bietet auch Rechtsschutz bei Verletzung von Verfahrensregeln, aber gleichzeitig schreibt Handlungsweisen vor.
Bei der Vergabe wird zwischen einem offenen und nichtoffenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, dem wettbewerblichen Dialog und der Innovationspartnerschaft unterschieden, wobei im Vergaberecht vor allem folgende Grundsätze zu berücksichtigen sind:
- Eignung der Auftragnehmer
- Förderung mittelständischer Interessen
- Gleichbehandlung der Bewerber
- Transparenzgebot
- Wettbewerbsgrundsatz
- Wirtschaftlichkeit
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Vergaberechts vermitteln und näher auf die Grundsätze eingehen.